Gehweg- und Tiefgaragentauglichkeit

  • Kompakte Abmessungen sorgen für uneingeschränkte Einsatztauglichkeit (Höhe max. 2 m)
  • Das maximale Gesamtgewicht inkl. Anbaugeräte liegt für die meisten Fahrzeuge weit unter dem gesetzlichen Höchstwert für Gehwege (3,5 Tonnen)
  • Ihre Vorteile: optimales Arbeiten auf Gehwegen, in Tiefgaragen, Unterführungen, Innenhöfen und Gassen